Komplexes Verkehrsrecht - wir sind Ihr spezialisierter Rechtsbeistand
Einen Schwerpunkt in unserer Arbeit als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertragsanwalt des ADAC nimmt das Unfallrecht ein: Sollten Sie bei einem Verkehrsunfall geschädigt worden sein, wickeln wir für Sie nicht nur die zivilrechtliche Unfallregulierung ab, sondern befassen uns auch mit dem Schadensrecht. Zunächst ist natürlich die Schuldfrage eindeutig zu klären, damit wir direkt mit der gegnerischen Haftpflicht oder dem Unfallgegner alle weiteren Schritte für Sie einleiten können. Vor allem bei Personenschäden empfiehlt sich die Einschaltung eines kompetenten Rechtsanwaltes, um beispielsweise über die Wiederinstandsetzung Ihres Fahrzeuges auch Haushaltsführungsschäden oder Schmerzensgelder durchsetzen zu können. Rufen Sie uns einfach an - wir kümmern uns engagiert um Ihr Anliegen.
Von Bußgeldsachen bis zu Verkehrsstrafsachen - wir unterstützen Sie
Abhängig von der konkreten Konstellation können einfache Bußgeldsachen für Ordnungswidrigkeiten zum Führerscheinentzug führen, der Sie nicht nur in der Bewegungsfreiheit einschränken, sondern Sie auch beruflich in Schwierigkeiten bringen kann. Wir werden hier unsere Erfahrungen ebenso in die Waagschale werfen, wie das der Fall ist, wenn Sie sich wegen Verkehrsstrafsachen verantworten müssen. Haben Sie sich beispielsweise mit dem Vorwurf der Fahrerflucht oder Unfallflucht auseinanderzusetzen, sollten Sie uns schnellstmöglich die näheren Umstände schildern. Nach Akteneinsicht besprechen wir offen und ehrlich mit Ihnen die möglichen Schritte, die wir selbstverständlich zuverlässig für Sie erledigen!
Nehmen Sie am besten schnell mit uns Kontakt auf: 03931 - 413164